Im Rahmen der Vereinfachung der Gewährung von Sponsoring und anderen Arten der Zusammenarbeit veröffentlicht die Nationale Sportagentur ihre CI (Corporate Identity) für die Verwendung des Logos der Agentur auf den Websites und Werbematerialien kooperierender Organisationen.
Über das Gesetz
Staatssymbole sind in folgenden gesetzlichen Bestimmungen geregelt:
Artikel 14 der Verfassung der Tschechischen Republik
enthält eine Liste von Statussymbolen
Gesetz Nr. 3/1993 Slg. Über die Staatssymbole der Tschechischen Republik
regelt einzelne Zustandssymbole im Detail
Gesetz Nr. 352/2001 Slg. Über die Verwendung staatlicher Symbole der Tschechischen Republik
und über die Änderung bestimmter Gesetze in der geänderten Fassung
o bestimmt, wer und auf welche Weise berechtigt ist, staatliche Embleme zu verwenden
Ein neues Gesetz Nr. 352/2001 Slg. Trat im Oktober letzten Jahres in Kraft.
über die Verwendung von Staatssymbolen der Tschechischen Republik (im Folgenden als Gesetz bezeichnet), mit dem das bestehende Gesetz über die Verwendung des Staatsemblems, der Staatsflagge und anderer Staatssymbole aufgehoben wurde. In Übereinstimmung mit dem Gesetz gehören zu den staatlichen Symbolen ein großes Wappen und ein kleines Wappen, die Nationalflagge, die Flagge des Präsidenten der Republik, das Nationalsiegel und die Nationalhymne. Alle diese Symbole dürfen nur in Übereinstimmung mit dem Gesetz in geeigneter und würdiger Weise verwendet werden.
Das große Staatsemblem und das kleine Staatsemblem dürfen nur von gesetzlich festgelegten Stellen verwendet werden. Es ist hauptsächlich die Abgeordnetenkammer
und der Senat, Stellvertreter und Senator, das Amt der Abgeordnetenkammer und das Amt des Senats, der Präsident der Republik und das Amt des Präsidenten, die Regierung und das Amt der Regierung, der öffentliche Verteidiger der Rechte und die Büro des öffentlichen Verteidigers der Rechte, Ministerien und anderer Verwaltungsbüros, andere förderfähige Stellen.
Logo
Das Logo besteht aus drei Teilen des Symbols, der Trikolore und dem Logo.
Das Kleinwappen wird von befugten Personen für Entscheidungen und andere behördliche Handlungen oder für Dokumente verwendet, die wichtige Tatsachen bestätigen, die bei der Ausübung ihrer gesetzlichen Befugnisse ausgestellt wurden. Das kleine Wappen ist auch auf tschechischen Münzen abgebildet.
Die Nationale Sportagentur ist berechtigt, ein kleines Wappen in ihrem Logo zu verwenden. Daher muss die Corporate Identity der Nationalen Sportagentur strikt eingehalten werden.
Es besteht auch die Möglichkeit, verschiedene Versionen des Logos herunterzuladen: