Národní sportovní agentura

Einreise in die Tschechische Republik

Wichtige Informationen

Der Ausbruch der globalen COVID-19-Pandemie hat die globale Bewegung von Menschen erheblich reduziert. Die meisten Länder der Welt haben mehr oder weniger strenge Einschränkungen für die Einreise in ihr Gebiet eingeführt. Die gesamte Europäische Union reagierte auf dieses Geschehen durch eine koordinierte Einführung eines umfassenden Einreiseverbots in die EU aus Drittländern mit definierten nationalen Ausnahmen.

Einreise ins Gebiet der Tschechischen Republik für Drittstaatsangehörige

Für alle Angehörigen von Drittstaaten, die nicht auf der Liste der COVID-19-Länder mit geringem Risiko stehen, gilt Einreiseverbot in die Tschechische Republik. Als Drittstaatsangehörige gelten Bürger eines Nicht-EU-Landes. Als EU-Mitglieder für den Zweck der Einreise in die Tschechische Republik und zusammenhängender Maßnahmen gelten nebst EU-Mitgliedsstaaten auch das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Schweizerische Eidgenossenschaft, das Königreich Norwegen, die Republik Island, das Fürstentum Liechtenstein, das Fürstentum Andorra, das Fürstentum Monaco, die Republik San Marino und der Vatikanstaat.

Das Einreiseverbot FINDET KEINE ANWENDUNG, wenn die Einreise von Drittstaatsangehörigen im Interesse der Tschechischen Republik liegt und durch ein geeignetes Dokument zum Einreisezweck dokumentiert ist. Als solches Dokument für den Sportbereich gilt eine Bescheinigung der Nationalen Sportagentur (NSA).

Einreise ins Gebiet der Tschechischen Republik für EU-Mitglieder

Für EU-Mitglieder ist die Einreise ins Gebiet der Tschechischen Republik ohne Prüfung des Zwecks möglich, d.h. ohne Vorlage eines Dokuments zum Zweck der Einreise. Wird ein Land von der Länderliste mit geringem COVID-19-Infektionsrisiko herausgenommen (auch durchs sog. Ampelsystem angezeigt), so gelten für die Einreise aus diesem Land in die Tschechische Republik die im folgenden Dokument des Gesundheitsministeriums festgelegten Bedingungen: Schutzmaßnahme – Einschränkung des Überschreitens der tschechischen Staatsgrenze (im Folgenden als „Schutzmaßnahme“ bezeichnet). Selbst wenn ein solches Land an der Ampel rot markiert ist, braucht dessen Bürger KEIN Dokument zum Einreisezweck vorzulegen (d.h. er benötigt keine Bescheinigung der Nationalen Sportagentur).

Online-Einreiseformular

Vor Ankunft in der Tschechischen Republik muss das Online-Einreiseformular von allen Personen ausgefüllt werden, die sich in den letzten 14 Tagen länger als 12 Stunden auf dem Gebiet von Ländern aufgehalten haben, die nicht auf der aktuellen Liste der Länder mit einem geringen Covid 19-Risiko stehen. Im Zusammenhang mit dieser Maßnahme steht die Verpflichtung, sich einem Test auf Covid-19 sowie den geltenden Quarantänebestimmungen, entsprechend der Schutzmaßnahme, zu unterziehen.

Bescheinigung der NSA zur Einreise ins Gebiet der Tschechischen Republik

Eine Bescheinigung der NSA wird ausschließlich an Staatsangehörige von Drittländern ausgestellt, soweit die Einreise des Ausländers im Interesse der Tschechischen Republik im Sportbereich liegt. Ein Antrag auf diese Bescheinigung der NSA wird eingereicht durch die Empfängerorganisation mittels des Online-Formulars „EINTRITT in die Tschechische Republik“, welches hier verfügbar ist. Vor dem Ausfüllen muss der Antragsteller registriert sein. Als Anlagen werden dem Antrag für eine NSA-Bescheinigung eine Erklärung der empfangenden Organisation in tschechischer und englischer Sprache sowie eine Erklärung des Nationalen Sportverbandes in tschechischer Sprache beigefügt. Diese Anlagen werden nach dem Ausfüllen des Online-Formulars „Einreise in die Tschechische Republik“, meist im PDF-Format, eingereicht.

Die Erklärung der empfangenden Organisation, welche im Online-Formular erstellt wird, ist eine Erklärung einer einheimischen juristischen Person (Sportorganisation), die eine geplante Aktivität im Sportbereich in der Tschechischen Republik für eine konkrete ausländische natürliche Person bereitstellt. Im Zusammenhang mit dem gesamten Aufenthalt des Ausländers verpflichtet sich die empfangende Organisation, die vom Gesundheitsministerium veröffentlichte geltende Schutzmaßnahme einzuhalten.

Die Erklärung des Nationalen Sportverbandes, die vom Verband unabhängig erstellt wird, bestätigt die Notwendigkeit der Anwesenheit der entsprechenden Person im Gebiet der Tschechischen Republik im Interesse des Landes.

Schengen-Visa

Auf Ersuchen der empfangenden Organisation kann die NSA in Zusammenarbeit mit dem Außenministerium die Erteilung von Schengen-Visa unterstützen, insbesondere bei Konsulaten in Drittländern, in denen die Erteilung von Visa durch die geltende Schutzmaßnahme eingeschränkt ist. Dieses gilt nicht für Anträge auf Langzeitvisa für Sportzwecke, für die keine Einschränkungen bestehen und deren Bearbeitung auf übliche Weise ohne die Intervention der Nationalen Sportagentur und des Außenministeriums erfolgt.

Wichtige Links

Vorsichtsmaßnahmen, Liste der Länder mit geringem COVID-19-Risiko

Ankunftsregeln für tschechische Staatsbürger und Ausländer in der Tschechischen Republik

Online-Einreiseformular

Kontakt zur NSA

Detaillierte Informationen, individuelle Konsultationen: E-Mail-Adresse: vstupdocr@agenturasport.cz

 

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